Hausfriedensbruch
Forum gegen organisiertes Stalking und alles Drumherum :: Behörden und amtliches :: Relevante Gesetze
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Hausfriedensbruch
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Strafgesetzbuch § 123
bei wiederrechtlichem Eindringen in die Wohnung, betreten des Grundstückes oder bei nicht Entfernen auf Aufforderung
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