Beleidigungen etc.
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Beleidigungen etc.
Herabsetzenden oder demütigenden Bemerkungen, Beleidigungen oder Anpöbeleien
Strafgesetzbuch
§§ 185, 186, 187
Eine Beleidigung (verbal, nonverbal und tätlich) kann strafbar sein, vorausgesetzt sie ist vorsätzlich und von Erheblichkeit. Üble Nachrede und Verleumdung, das heißt die Behauptung und Verbreitung von nachweislich falschen Tatsachen, ist ebenfalls strafbar.
Alle drei Delikte werden nur auf Antrag der anzeigenden Person verfolgt und verjähren drei Monate nach der Tat. Wird die Anzeige zurückgezogen, werden die Ermittlungen eingestellt.
Strafgesetzbuch
§§ 185, 186, 187
Eine Beleidigung (verbal, nonverbal und tätlich) kann strafbar sein, vorausgesetzt sie ist vorsätzlich und von Erheblichkeit. Üble Nachrede und Verleumdung, das heißt die Behauptung und Verbreitung von nachweislich falschen Tatsachen, ist ebenfalls strafbar.
Alle drei Delikte werden nur auf Antrag der anzeigenden Person verfolgt und verjähren drei Monate nach der Tat. Wird die Anzeige zurückgezogen, werden die Ermittlungen eingestellt.
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