Einstweilige Verfügung
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Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist ein besonderes Verfahren im Zivilprozess, mit der bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen Zivilprozess (dem sog. Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können. Die Vorteile bestehen für den Antragsteller darin, dass eine einstweilige Verfügung vom Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen werden kann und so innerhalb von wenigen Tagen, manchmal auch Stunden, ein Titel erwirkt werden kann.
Die einstweilige Verfügung ist ein besonderes Verfahren im Zivilprozess, mit der bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen Zivilprozess (dem sog. Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können. Die Vorteile bestehen für den Antragsteller darin, dass eine einstweilige Verfügung vom Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen werden kann und so innerhalb von wenigen Tagen, manchmal auch Stunden, ein Titel erwirkt werden kann.
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