Opferrechtsreformgesetz
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Opferrechtsreformgesetz
Opferrechtsreformgesetz
vom 24.6.2004, verkündet in BGBl I 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004.
Das Gesetz soll die Rechte der Opfer von straftaten im Strafverfahren stärken. Mehrfache Vernehmungen des Opfers sollen möglichst vermieden werden. Das sogenannte Adhäsionsverfahren, das es ermöglicht, Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen, soll verbessert werden. Schließlich soll das Opfer einer Straftat stärker als bisher Informationen über den Stand des Strafverfahrens sowie über seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten erhalten.
vom 24.6.2004, verkündet in BGBl I 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004.
Das Gesetz soll die Rechte der Opfer von straftaten im Strafverfahren stärken. Mehrfache Vernehmungen des Opfers sollen möglichst vermieden werden. Das sogenannte Adhäsionsverfahren, das es ermöglicht, Schadensersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen, soll verbessert werden. Schließlich soll das Opfer einer Straftat stärker als bisher Informationen über den Stand des Strafverfahrens sowie über seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten erhalten.
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