Telekommunikations-Datenschutzverordnung
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Sehr interessant ist jetzt etwa der § 10 dieser VO, der einen Ansatz versucht, um Phänomene des "Stalking" gesetzlich annähernd in den Griff zu bekommen. Wird jemand erheblich belästigt, besteht in einem zu dokumentierenden Verfahren nun auch netzübergreifend ein Auskunftsanspruch des Betroffenen. Die Kommentierung stellt klar, daß diese Norm nur auf Sprachtelefonate anwendbar ist, nicht jedoch auf Bedrohung per E-Mail, eine praktisch zunehmende Variante.
Sehr interessant ist jetzt etwa der § 10 dieser VO, der einen Ansatz versucht, um Phänomene des "Stalking" gesetzlich annähernd in den Griff zu bekommen. Wird jemand erheblich belästigt, besteht in einem zu dokumentierenden Verfahren nun auch netzübergreifend ein Auskunftsanspruch des Betroffenen. Die Kommentierung stellt klar, daß diese Norm nur auf Sprachtelefonate anwendbar ist, nicht jedoch auf Bedrohung per E-Mail, eine praktisch zunehmende Variante.
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