Öffentliche Berichte
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Öffentliche Berichte
Verfolgungswahn und Mikrowellen
23.04.2011 - RÜSSELSHEIM
Von Jan Wüntscher
GERICHT Unerlaubter Waffenbesitz bleibt für 44-Jährigen ohne Konsequenzen
Wegen unerlaubten Waffenbesitzes musste sich am Mittwoch ein 44-jähriger Rüsselsheimer vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Er hatte sich aus manipulierten Patronen, Schrotkugeln und Metallrohren selbst eine funktionsfähige Pistole gebaut. Allerdings konnte er dafür wegen verminderter oder sogar kompletter Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden. „Er hat eine andere Realitätswahrnehmung, leidet unter Verfolgungswahn“, erklärte ein psychiatrischer Sachverständiger und diagnostizierte eine „paranoide Psychose“.
Psychose währt bereits zwölf Jahre
Seit etwa zwölf Jahren sehe sich der Beschuldigte einer Bedrohung durch äußere Machenschaften ausgesetzt, so der Gutachter. Er befindet sich deswegen auch in ärztlicher Behandlung und muss täglich starke Medikamente einnehmen. „Er machte einen verwirrten Eindruck, gab an Stimmen zu hören und von irgendwelchen Leuten Mikrowellen zu empfangen“, schilderte ein Polizeibeamter als Zeuge. Er war an einer Wohnungsdurchsuchung beteiligt, die durchgeführt wurde, nachdem es in der Nachbarschaft des 44-Jährigen zu einem Fall von Sachbeschädigung gekommen war. Dabei wurde zufällig die Waffe Marke Eigenbau entdeckt.
Gericht: Von ihm geht keine Gefahr mehr aus
Er habe die Pistole schon 2006 angefertigt, um sich zu verteidigen, hatte der Mann dem Gutachter berichtet. Wären ihm seine vermeintlichen Verfolger irgendwann einmal zu nahe gekommen, hätte er auf sie geschossen, bekräftigte er. Laut Einschätzung von Experten des Landeskriminalamts wäre ihm die Waffe dabei möglicherweise selbst um die Ohren geflogen. Offenbar hatte er auch häufiger auf seinem Grundstück randaliert und herumgeschrien, wenn er sich bedroht fühlte. Mittlerweile gehe jedoch aufgrund der guten medizinischen Betreuung keine Gefahr mehr von ihm aus, entschied das Gericht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus konnte deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden
Quelle => http://www.main-spitze.de/region/ruesselsheim/10656237.htm
23.04.2011 - RÜSSELSHEIM
Von Jan Wüntscher
GERICHT Unerlaubter Waffenbesitz bleibt für 44-Jährigen ohne Konsequenzen
Wegen unerlaubten Waffenbesitzes musste sich am Mittwoch ein 44-jähriger Rüsselsheimer vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Er hatte sich aus manipulierten Patronen, Schrotkugeln und Metallrohren selbst eine funktionsfähige Pistole gebaut. Allerdings konnte er dafür wegen verminderter oder sogar kompletter Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden. „Er hat eine andere Realitätswahrnehmung, leidet unter Verfolgungswahn“, erklärte ein psychiatrischer Sachverständiger und diagnostizierte eine „paranoide Psychose“.
Psychose währt bereits zwölf Jahre
Seit etwa zwölf Jahren sehe sich der Beschuldigte einer Bedrohung durch äußere Machenschaften ausgesetzt, so der Gutachter. Er befindet sich deswegen auch in ärztlicher Behandlung und muss täglich starke Medikamente einnehmen. „Er machte einen verwirrten Eindruck, gab an Stimmen zu hören und von irgendwelchen Leuten Mikrowellen zu empfangen“, schilderte ein Polizeibeamter als Zeuge. Er war an einer Wohnungsdurchsuchung beteiligt, die durchgeführt wurde, nachdem es in der Nachbarschaft des 44-Jährigen zu einem Fall von Sachbeschädigung gekommen war. Dabei wurde zufällig die Waffe Marke Eigenbau entdeckt.
Gericht: Von ihm geht keine Gefahr mehr aus
Er habe die Pistole schon 2006 angefertigt, um sich zu verteidigen, hatte der Mann dem Gutachter berichtet. Wären ihm seine vermeintlichen Verfolger irgendwann einmal zu nahe gekommen, hätte er auf sie geschossen, bekräftigte er. Laut Einschätzung von Experten des Landeskriminalamts wäre ihm die Waffe dabei möglicherweise selbst um die Ohren geflogen. Offenbar hatte er auch häufiger auf seinem Grundstück randaliert und herumgeschrien, wenn er sich bedroht fühlte. Mittlerweile gehe jedoch aufgrund der guten medizinischen Betreuung keine Gefahr mehr von ihm aus, entschied das Gericht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus konnte deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden
Quelle => http://www.main-spitze.de/region/ruesselsheim/10656237.htm
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