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Beleidigungen etc.

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Beitrag  Sramana Do Jul 15, 2010 9:41 am

Herabsetzenden oder demütigenden Bemerkungen, Beleidigungen oder Anpöbeleien

Strafgesetzbuch
§§ 185, 186, 187

Eine Beleidigung (verbal, nonverbal und tätlich) kann strafbar sein, vorausgesetzt sie ist vorsätzlich und von Erheblichkeit. Üble Nachrede und Verleumdung, das heißt die Behauptung und Verbreitung von nachweislich falschen Tatsachen, ist ebenfalls strafbar.
Alle drei Delikte werden nur auf Antrag der anzeigenden Person verfolgt und verjähren drei Monate nach der Tat. Wird die Anzeige zurückgezogen, werden die Ermittlungen eingestellt.
Sramana
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